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lebensmittelrechtlich

Herkunftskennzeichnung als Informationspflicht

Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gilt als ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz über den Ursprung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Herkunftskennzeichnung Die Lebensmittel-Informationsverordnung sieht Herkunftskennzeichnungspflichten dort vor, wo der Verbraucher über… Weiterlesen »Herkunftskennzeichnung als Informationspflicht

Mindesthaltbarkeitsdatum angeben

Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird der Zeitpunkt angegeben, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei ausnahmslos richtiger Lagerung seine individuellen Eigenschaften behält. Zu diesen Eigenschaften können Geruch, Geschmack und Nährwert gehören. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie… Weiterlesen »Mindesthaltbarkeitsdatum angeben

Heilpflanze Thymian

Gesunde Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

Händler dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel verkaufen. Auch die Aufmachung darf nicht an Arzneimittel erinnern. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wo das Lebensmittelrecht aufhört und das Arzneimittelgesetz anfängt, spielt eine wichtige Rolle. Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber nämlich strikte… Weiterlesen »Gesunde Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

Wir beraten und unterstützen Sie in allen lebensmittelrechtlichen Fragen. Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern nichts weiter für außergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild.… Weiterlesen »Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln

Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen, das erfordert somit Kennzeichenschutz. Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische… Weiterlesen »Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln

Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?

Die zulässigen Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, sind europaweit einheitlich geregelt, nicht jedoch andere Stoffe wie Aminosäuren, essentielle Fettsäuren und Pflanzen- oder Kräuterextrakte. Bei Nahrungsergänzungsmitteln, die die letztgenannten Stoffe enthalten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie den rechtlichen Vorschriften entsprechen.… Weiterlesen »Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht scheidet aus, wenn lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben

a) Das kennzeichnungsrechtliche Irreführungsverbot (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB aF sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a LMIV) findet auf die Ursprungsangabe für ein Lebensmittel, die nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschrieben ist, keine Anwendung. Es dürfen im Falle einer solchen Angabe keine aufklärenden Zusätze verlangt werden, um einer etwaigen Irreführung des Verbrauchers ent-gegenzuwirken.

b) Das nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anzugebende Ursprungsland von in Deutschland geernteten Kulturchampignons ist das Ernteland, auch wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union er-folgt sind und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Erntegebiet verbracht worden sind.

c) Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG scheidet aus, wenn gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben und das so gekennzeichnete Produkt den gesetzlichen Kriterien entspricht. In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irre-führung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen.

BGH URTEIL I ZR 74/16 vom 16. Januar 2020 – Kulturchampignons II

VO (EG) 1234/2007 Art. 113a Abs. 1; VO (EU) Nr. 1308/2013 Art. 76 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 23; VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 60 Abs. 1; VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; RL 2000/13/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i; UWG §§ 3, 3a, 5 Abs. 1, 8; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1Weiterlesen »Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht scheidet aus, wenn lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben

Bios Naturprodukte

Nach EuGH vom 30. April 2009 C27/08 – Bios Naturprodukte ist Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der in einer bestimmten Dosierung eine physiologische Wirkung hat, kein Funktionsarzneimittel ist, wenn es in Anbetracht seiner Wirkstoffdosierung bei normalem Gebrauch gesundheitsgefährdend ist, ohne jedoch die menschlichen physiologischen Funktionen wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen zu können.

Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten

Gemäss EuGH vom 15. Januar 2009 C383/07 – Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten: Der Umstand, dass alle Zutaten eines Lebensmittels für sich genommen die Voraussetzung des Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 258/97 erfüllen oder unbedenklich sind, reicht nicht dafür aus, die Anwendung dieser Verordnung auf das erzeugte Lebensmittel auszuschließen. Die Entscheidung, ob dieses als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung Nr. 258/97 einzustufen ist, ist von der zuständigen nationalen Behörde für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen. Ausschließlich außerhalb Europas erworbene Erfahrungen hinsichtlich der Unbedenklichkeit eines Lebensmittels reichen nicht für die Feststellung aus, dass dieses unter die Gruppe der Lebensmittel fällt, die im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung Nr. 258/97 „erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können“.

LCarnitin II

Nach BGH URTEIL I ZR 61/05 26. Juni 2008 – LCarnitin II gilt folgendes für die Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel: a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu be-einflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 60 und 61 – Knoblauchkapseln). b) Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 67 und 68 – Knoblauchkapseln).