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Kennzeichenrecht

Heilpflanze Thymian

Gesunde Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

Händler dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel verkaufen. Auch die Aufmachung darf nicht an Arzneimittel erinnern. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wo das Lebensmittelrecht aufhört und das Arzneimittelgesetz anfängt, spielt eine wichtige Rolle. Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber nämlich strikte… Weiterlesen »Gesunde Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

Wir beraten und unterstützen Sie in allen lebensmittelrechtlichen Fragen. Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern nichts weiter für außergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild.… Weiterlesen »Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln

Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen, das erfordert somit Kennzeichenschutz. Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische… Weiterlesen »Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln

Lebensmittel kennzeichnen

Mit der Lebensmittelvermarktung entsteht eine Schnittstelle zum Marken- und Kennzeichenrecht. Erfolgreicher Vertrieb von Lebensmitteln erfordert nämlich Marken- und Namensstrategie. Beispielsweise gibt es Beschränkungen für Lebensmittel aufgrund der Health Claims Verordnung. Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Lebensmittel ist erforderlich, um rechtssicher für Produkte zu werben.… Weiterlesen »Lebensmittel kennzeichnen

Lebensmittel bewerben

Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann beispielsweise die korrekte Information über… Weiterlesen »Lebensmittel bewerben

Bios Naturprodukte

Nach EuGH vom 30. April 2009 C27/08 – Bios Naturprodukte ist Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der in einer bestimmten Dosierung eine physiologische Wirkung hat, kein Funktionsarzneimittel ist, wenn es in Anbetracht seiner Wirkstoffdosierung bei normalem Gebrauch gesundheitsgefährdend ist, ohne jedoch die menschlichen physiologischen Funktionen wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen zu können.