Öko-Verordnung im Lebensmittelrecht
Die Öko-Verordnung im Lebensmittelrecht bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ö…
Um Gesundheitsschutz, Verkehrsfähigkeit und Qualitätssicherheit zu bewahren, ist das Lebensmittelrecht unerlässlich. Mit Gesetzen und Verordnungen will der Gesetzgeber den Umgang mit Lebensmitteln fortwährend auf einem zeitgemäßen Nivau halten.
Nicht nur das Streben nach Verbraucherschutz, sondern auch etliche Lebensmittelskandale zwingen den Gesetzgeber ständig dazu die Regelwerke rund um das Lebensmittelrecht anzupassen. Dazu gehörte in den letzten Jahren auch die Vereinfachung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Sie löste eine Neuetikettierung von Lebensmitteln aus.
Das Lebensmittelrecht bildet Schnittmengen mit etlichen weiteren Rechtgebieten.
Für Unternehmen sind neben den klassischen Lebensmitteln häufig auch Functional Food, Diätetika oder Nahrungsergänzungsmittel gewinnbringende Produkte. Eine Herausforderung ist beispielsweise die Abgrenzung gesundheitsbezogener Lebensmittel zu Arzneimitteln oder die Health Claims Verordnung, deren Einschränkungen vielfach noch nicht abschliessend geklärt sind.
Aus juristischer Perspektive gehören Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln. Sie unterliegen damit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Arzneimittel fallen dagegen unter das Arzneimittelrecht. Das Arzneimittelrecht regelt der Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz.
Der Gesetzgeber stellt höhere Ansprüche in die Qualität von Arzneimitteln. Sie müssen ein viel strengeres Prüfverfahren durchlaufen als Nahrungsergänzungsmittel.
Der Zweck von Arzneimittel ist, Krankheiten zu heilen. Nahrungsergänzungsmittel sollen dagegen lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen. Ein entscheidender Unterschied liegt also in der Absicht.
Das Kennzeichenrecht unterscheidet sich vom Patent- und Urheberrecht.
Kennzeichenrecht und Patent- und Urheberrecht gehören zum gewerblichen Rechtsschutz für Immaterialgüter. Die Rechtsgebiete befassen sich beide mit dem ausschließliche Nutzungsrecht des Rechtsinhabers. Das heißt nur der Rechtsinhaber verfügt über das Ausschließlichkeitsrecht. Dritten dürfen die Rechte nicht nutzen ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers.
Nutzen Dritte die Rechte trotzdem, obwohl es verboten ist, kann der Rechtsinhaber bei Wiederholungsgefahr gegen den Verletzer auf Unterlassung klagen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) soll Angaben zu Lebensmitteln regulieren. Hersteller dürfen nur Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel machen, wenn diese auf wissenschaftliche Erkenntnisse basieren. Sie sollen also keine Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen anpreisen, die möglicherweise nicht stimmen. Im Focus stehen Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmitteln, die Arzneimitteln ähneln.
Die Health-Claims-Verordnung trat 2007 in Kraft. Durch Übergangsregelungen können Hersteller weiterhin bedingt mit ungeprüften Gesundheitsversprechen werben.
Lauterkeitsrecht ist zunächst eine andere Bezeichnung für Wettbewerbsrecht oder Werberecht. Mit dem Lauterkeitsrecht möchte der Gesetzgeber einzelne Werbehandlungen zwischen Marktbeteiligten regeln.
Kartellrecht soll Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern verhindern, die den Verbraucher benachteiligen. Das Kartellrecht ermöglicht somit eine freiheitliche Gestaltung der Marktwirtschaft und fairer Wettbewerb.
Wettbewerbsrecht und Kartellrecht bilden Synergien, um den Wettbewerb zu schützen. Wir bezeichnen demzufolge auch Kartellrecht teilweise als Wettbewerbsrecht.
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Lebensmittelrecht soll den rechtlichen Rahmen für Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln bieten (Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel, Kennzeichnungspflichten).
Um die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die zum Beispiele durch Lebensmittelkrisen bedroht wird, ist das Lebensmittelgesetz unbedingt erforderlich.
Durch Qualitätsanforderungen und Täuschungsschutz soll das Lebensmittelrecht den Wettbewerb zuverlässig auf den Lebensmittelmärkten regeln.
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Die Lebensmittelkennzeichnung nach dem EU-Lebensmittelrecht regelt, wie Lebensmittel in der Europäis…
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