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Lebensmittelzusatzstoffe

Heilpflanze Thymian

Gesunde Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

Händler dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel verkaufen. Auch die Aufmachung darf nicht an Arzneimittel erinnern. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wo das Lebensmittelrecht aufhört und das Arzneimittelgesetz anfängt, spielt eine wichtige Rolle. Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber nämlich strikte… Weiterlesen »Gesunde Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

Wir beraten und unterstützen Sie in allen lebensmittelrechtlichen Fragen. Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern nichts weiter für außergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild.… Weiterlesen »Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln

Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen, das erfordert somit Kennzeichenschutz. Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische… Weiterlesen »Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln

Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?

Die zulässigen Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, sind europaweit einheitlich geregelt, nicht jedoch andere Stoffe wie Aminosäuren, essentielle Fettsäuren und Pflanzen- oder Kräuterextrakte. Bei Nahrungsergänzungsmitteln, die die letztgenannten Stoffe enthalten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie den rechtlichen Vorschriften entsprechen.… Weiterlesen »Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?

Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

NemV

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das

1.
dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
2.
ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
3.
in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.

(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.Weiterlesen »Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)