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Honig, Konfitüre, Fruchtsaft: Neue Kennzeichnungsregeln seit 14. Juni 2026

Seit 14. Juni 2026 gelten neue Regeln für Honig, Konfitüre, Fruchtsaft und Trockenmilch – Mischhonig braucht nun alle Herkunftsländer mit Prozentangabe.
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Aus für das „Veggie-Steak“: EU reserviert Fleischbezeichnungen ab 2029

Die Verordnung (EU) 2026/1739 reserviert Begriffe wie Steak, Filet oder Speck für Fleisch. Veggie-Burger und -Wurst bleiben erlaubt. Was Hersteller bis 2029 tun müssen.
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EU-Verpackungsverordnung (PPWR) seit 12. August 2026: Was Lebensmittelunternehmen beachten müssen

Seit 12. August 2026 gilt die PPWR: PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen, Konformitätserklärung und Herstellerangaben. Ein Überblick mit Fristen bis 2030.
Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern für außergerichtliche Angelegenheiten nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in der jeweils geltenden Fassung.
Leitbild für die Rechtsanwaltschaft
Nach diesem die Rechtsanwaltschaft verpflichtenden gesetzlichen Leitbild müssen Gebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände des RVG be- und abgerechnet werden. Für eine reine Beratung sieht das RVG seit 2006 keine festen Gebühren mehr vor; hier soll eine Gebührenvereinbarung getroffen werden, andernfalls gilt die übliche Vergütung (§ 34 RVG). Dabei wird im Zivilrecht überwiegend das anwaltliche Honorar nach dem sog. Gegenstandswert berechnet. Dem liegt das Prinzip zugrunde, dass sich das Honorar einesteils am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand und anderenteils am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts orientiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe).
Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und anschließende Gebührenrechnung erbringen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Anwaltsgebühren auslösen
Konkrete Anfragen – per E-Mail und selbst telefonisch – lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko.
Beratungsangelegenheiten
In außergerichtlichen Beratungsangelegenheiten vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen.
Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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