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CBD

Hanf in Lebensmitteln

Die Cannabis-Pflanze bietet als Hanfpflanze eine Vielfalt an Stoffen, deren Verwendung in einem Lebensmittel nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt vor allem auch für Cannabidiol, CBD. Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Umgangsprachlich wird Cannabis in erster Linie mit entsprechenden Betäubingsmitteln… Weiterlesen »Hanf in Lebensmitteln

Cannabis-Lebensmittel

Umgangsprachlich wird Cannabis in erster Linie mit entsprechenden Betäubingsmitteln auf der Basis von THC (Tetrahydrocannabinol) in Verbindung gebracht. Da THC jedoch in der Anlage I zu § 1 BtMG genannt ist, können THC-Produkte nicht ohne gesonderte Erlaubnis in Verkehr gebracht werden.

Die Cannabis-Pflanze bietet als Hanfpflanze jedoch eine ganze Vielfalt an anderen Stoffen, deren Verwendung in einem Lebensmittel nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt vor allem auch für Cannabidiol, CBD. Während in der Vergangenheit davon ausgegangen werden konnte, dass CBD als Lebensmittel grds ausscheidet, hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.11.2020 zu C-663/18 dargelegt, dass CBD kein Suchtstoff ist:

Die Art. 34 und 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die es verbietet, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes Cannabidiol (CBD) zu vermarkten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, es sei denn, diese Regelung ist geeignet, die Erreichung des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie auf eine solche Regelung nicht anwendbar sind.Weiterlesen »Cannabis-Lebensmittel