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Öko-Verordnung im Lebensmittelrecht
Die Öko-Verordnung im Lebensmittelrecht bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen Lebensmitteln. Diese Verordnung legt die rechtlichen Anforderungen fest, die für die Produktion, Verarbeitung, Kennzeichnung und den Handel mit ökologischen Lebensmitteln in der Europäischen Union gelten. Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere…
Die Lebensmittelkennzeichnung nach dem EU-Lebensmittelrecht regelt, wie Lebensmittel in der Europäischen Union gekennzeichnet werden müssen, um Verbrauchern klare und verständliche Informationen über die Produkte zu geben. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist wichtig, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, Transparenz zu schaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen.
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Einige der wichtigsten Aspekte der Lebensmittelkennzeichnung nach dem EU-Lebensmittelrecht sind:
Pflichtangaben
Auf der Verpackung von Lebensmitteln müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein, darunter der Name des Produkts, die Zutatenliste in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum, die Nährwertdeklaration und der Hersteller oder Importeur des Produkts.
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Allergenkennzeichnung
Lebensmittel, die allergene Stoffe enthalten, müssen deutlich gekennzeichnet werden, damit Allergiker diese leicht erkennen können. Zu den allergenen Stoffen gehören beispielsweise Gluten, Milchprodukte, Nüsse oder Soja.
Ursprungsangaben
Für bestimmte Lebensmittelkategorien wie Fleisch, Obst und Gemüse oder Honig sind Ursprungsangaben erforderlich, um den Verbrauchern Informationen über die Herkunft des Produkts zu geben.
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Täuschungsschutz
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln darf nicht irreführend sein und muss den tatsächlichen Inhalt und die Eigenschaften des Produkts korrekt wiedergeben. Werbung oder Etikettierung dürfen nicht täuschen oder falsche Versprechungen machen.
Gesundheitsbezogene Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmittelverpackungen müssen gemäß den Vorschriften der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich fundiert sein und dürfen keine irreführenden Aussagen enthalten.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen lebensmittelrechtlichen Fragen.
Die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung ist für Hersteller und Händler von Lebensmitteln in der EU verpflichtend. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Geldstrafen oder einem Verkaufsverbot des betreffenden Produkts.
Durch eine klare und korrekte Kennzeichnung können Verbraucher sicher sein, dass sie qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel kaufen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Rückruf von Lebensmitteln
Ein Rückruf von Lebensmitteln im juristischen Sinne bezieht sich auf die Maßnahme eines Herstellers oder Händlers, bei der bereits verkaufte Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen werden, um mögliche Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu minimieren. Dies kann aufgrund von Qualitätsmängeln, Verunreinigungen oder anderen Sicherheitsbedenken geschehen. Im rechtlichen Sinne ist ein Rückruf von Lebensmitteln eine freiwillige Maßnahme des…