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horak Rechtsanwaelte

Hanf in Lebensmitteln

Die Cannabis-Pflanze bietet als Hanfpflanze eine Vielfalt an Stoffen, deren Verwendung in einem Lebensmittel nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt vor allem auch für Cannabidiol, CBD. Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Umgangsprachlich wird Cannabis in erster Linie mit entsprechenden Betäubingsmitteln… Weiterlesen »Hanf in Lebensmitteln

Die Lebensmittelkennzeichnung nach EU-Lebensmittelrecht

Lesbarkeit der Pflichtangaben Alle Pflichtangaben sind an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen nicht durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Zudem… Weiterlesen »Die Lebensmittelkennzeichnung nach EU-Lebensmittelrecht

Welche Grundsätze sind bei der rechtlichen Lebensmittelkennzeichnung zu beachten?

Die Kennzeichnung zu Inhaltsstoffen und Eigenschaften eines Lebensmittels erleichtert die Kaufentscheidung und schützt die Verbraucher. Sie wollen zum Beispiel klar erkennen können: Sind Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch veränderte Organismen in einem Produkt enthalten? Wie viel Energie, Zucker, Fett oder Salz liefert ein Lebensmittel? Ist das… Weiterlesen »Welche Grundsätze sind bei der rechtlichen Lebensmittelkennzeichnung zu beachten?

Die seit dem 1.1.2022 gültige Öko-Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

VERORDNUNG (EU) 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates DAS EUROPÄSCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf… Weiterlesen »Die seit dem 1.1.2022 gültige Öko-Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?

Die zulässigen Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, sind europaweit einheitlich geregelt, nicht jedoch andere Stoffe wie Aminosäuren, essentielle Fettsäuren und Pflanzen- oder Kräuterextrakte. Bei Nahrungsergänzungsmitteln, die die letztgenannten Stoffe enthalten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie den rechtlichen Vorschriften entsprechen.… Weiterlesen »Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?

Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

NemV

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das

1.
dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
2.
ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
3.
in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.

(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.Weiterlesen »Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln. In der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel ist u.a. geregelt, dass sie in kleinen Dosierungen, etwa Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeutelchen oder Flüssigampullen, zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen angeboten werden. Nahrungsergänzungsmittel ähneln in ihrer Abgabeform mitunter Arzneimitteln. Anders als Arzneimittel sind… Weiterlesen »Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht scheidet aus, wenn lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben

a) Das kennzeichnungsrechtliche Irreführungsverbot (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB aF sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a LMIV) findet auf die Ursprungsangabe für ein Lebensmittel, die nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschrieben ist, keine Anwendung. Es dürfen im Falle einer solchen Angabe keine aufklärenden Zusätze verlangt werden, um einer etwaigen Irreführung des Verbrauchers ent-gegenzuwirken.

b) Das nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anzugebende Ursprungsland von in Deutschland geernteten Kulturchampignons ist das Ernteland, auch wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union er-folgt sind und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Erntegebiet verbracht worden sind.

c) Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG scheidet aus, wenn gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben und das so gekennzeichnete Produkt den gesetzlichen Kriterien entspricht. In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irre-führung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen.

BGH URTEIL I ZR 74/16 vom 16. Januar 2020 – Kulturchampignons II

VO (EG) 1234/2007 Art. 113a Abs. 1; VO (EU) Nr. 1308/2013 Art. 76 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 23; VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 60 Abs. 1; VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; RL 2000/13/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i; UWG §§ 3, 3a, 5 Abs. 1, 8; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1Weiterlesen »Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht scheidet aus, wenn lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben

Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten

Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten.

VG Hannover 10. Kammer Urteil vom 09.11.2021 zu 10 A 502/19

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit hinsichtlich der Ziffern 2 und 3 des Bescheides der Beklagten vom 08.01.2019 übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Tatbestand

1

Die Klägerin wendet sich gegen eine datenschutzrechtliche Anordnung, die unter anderem auf die Unterlassung der Erhebung und Verarbeitung bestimmter Daten im Bestellprozess auf ihrer Webseite gerichtet ist.Weiterlesen »Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten

Cannabis-Lebensmittel

Umgangsprachlich wird Cannabis in erster Linie mit entsprechenden Betäubingsmitteln auf der Basis von THC (Tetrahydrocannabinol) in Verbindung gebracht. Da THC jedoch in der Anlage I zu § 1 BtMG genannt ist, können THC-Produkte nicht ohne gesonderte Erlaubnis in Verkehr gebracht werden.

Die Cannabis-Pflanze bietet als Hanfpflanze jedoch eine ganze Vielfalt an anderen Stoffen, deren Verwendung in einem Lebensmittel nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt vor allem auch für Cannabidiol, CBD. Während in der Vergangenheit davon ausgegangen werden konnte, dass CBD als Lebensmittel grds ausscheidet, hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.11.2020 zu C-663/18 dargelegt, dass CBD kein Suchtstoff ist:

Die Art. 34 und 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die es verbietet, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes Cannabidiol (CBD) zu vermarkten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, es sei denn, diese Regelung ist geeignet, die Erreichung des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie auf eine solche Regelung nicht anwendbar sind.Weiterlesen »Cannabis-Lebensmittel