1. Kooperationspflicht zwischen Lebensmittelunternehmern und Behörden
Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 19.12.2024 – III ZR 24/23
Entscheidung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass zwischen Lebensmittelunternehmern und den für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden ein Kooperationsverhältnis besteht. Dies verpflichtet die Unternehmer, bei öffentlichen Produktwarnungen oder Rückrufen aktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit begrenzt die Amtsermittlungspflicht der Behörden.
Hintergrund: Im konkreten Fall wurde eine Großmetzgerei aufgrund von Listerienfunden in ihren Produkten öffentlich gewarnt. Der Insolvenzverwalter der betroffenen Firma klagte gegen den Freistaat Bayern auf Schadensersatz aus Amtshaftung. Der BGH stellte klar, dass die Firma verpflichtet war, mit den Behörden zu kooperieren, und wies die Klage ab.
2. Unzulässige Werbung mit dem Begriff „Anti-Kater“
Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.09.2024 – 6 U 114/20
Entscheidung: Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte die Werbung für Mineralstofftabletten mit dem Zusatz „Anti-Kater“. Die Werbung verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, da sie eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, die in dieser Form nicht zugelassen ist.
Hintergrund: Ein Unternehmen hatte auf der Plattform Amazon Mineralstofftabletten mit dem Hinweis „Anti-Kater“ beworben. Das Gericht sah darin eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, da suggeriert wird, das Produkt könne die negativen Folgen von Alkoholkonsum lindern.
3. Vertrieb von CBD-Mundpflegesprays untersagt
Aktenzeichen: VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2024 – 16 L 1820/24
Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass der Vertrieb von CBD-haltigen Mundpflegesprays ohne entsprechende Zulassung nicht erlaubt ist. Solche Produkte gelten als neuartige Lebensmittel („Novel Food“) und dürfen erst nach einer Sicherheitsprüfung in den Verkehr gebracht werden.
Hintergrund: Ein Unternehmen aus Düsseldorf vertrieb CBD-Mundsprays und deklarierte diese als kosmetische Mundpflegemittel. Die Stadt Düsseldorf untersagte den Vertrieb mit Verweis auf die fehlende Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Das Gericht bestätigte diese Auffassung.
4. Irreführende Proteinangabe auf Quarkriegel
Aktenzeichen: LG Bamberg, Urteil vom 10.07.2024 – 1 HK O 32/24
Entscheidung: Das Landgericht Bamberg entschied, dass die Nährwertangaben auf der Verpackung eines Quarkriegels irreführend sind, wenn ein Proteinwert mit einem Sternchen versehen ist, das auf der Verpackung nicht erklärt wird. Dies verstößt gegen die Lebensmittelinformationsverordnung.
Hintergrund: Ein Quarkriegel wurde mit einem hohen Proteingehalt beworben, wobei die genaue Angabe mit einem Sternchen versehen war. Die Erklärung des Sternchens fehlte jedoch auf der Verpackung, was Verbraucher in die Irre führen kann.
Diese Entscheidungen zeigen, wie wichtig die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Lebensmittelrecht ist, insbesondere bei Kennzeichnung, Werbung und Produktzulassung.