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Lebensmittel-News

Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

NemV

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das

1.
dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
2.
ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
3.
in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.

(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.Weiterlesen »Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln. In der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel ist u.a. geregelt, dass sie in kleinen Dosierungen, etwa Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeutelchen oder Flüssigampullen, zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen angeboten werden. Nahrungsergänzungsmittel ähneln in ihrer Abgabeform mitunter Arzneimitteln. Anders als Arzneimittel sind… Weiterlesen »Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht scheidet aus, wenn lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben

a) Das kennzeichnungsrechtliche Irreführungsverbot (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB aF sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a LMIV) findet auf die Ursprungsangabe für ein Lebensmittel, die nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschrieben ist, keine Anwendung. Es dürfen im Falle einer solchen Angabe keine aufklärenden Zusätze verlangt werden, um einer etwaigen Irreführung des Verbrauchers ent-gegenzuwirken.

b) Das nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anzugebende Ursprungsland von in Deutschland geernteten Kulturchampignons ist das Ernteland, auch wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union er-folgt sind und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Erntegebiet verbracht worden sind.

c) Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG scheidet aus, wenn gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben und das so gekennzeichnete Produkt den gesetzlichen Kriterien entspricht. In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irre-führung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen.

BGH URTEIL I ZR 74/16 vom 16. Januar 2020 – Kulturchampignons II

VO (EG) 1234/2007 Art. 113a Abs. 1; VO (EU) Nr. 1308/2013 Art. 76 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 23; VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 60 Abs. 1; VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; RL 2000/13/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i; UWG §§ 3, 3a, 5 Abs. 1, 8; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1Weiterlesen »Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht scheidet aus, wenn lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben

Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten

Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten.

VG Hannover 10. Kammer Urteil vom 09.11.2021 zu 10 A 502/19

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit hinsichtlich der Ziffern 2 und 3 des Bescheides der Beklagten vom 08.01.2019 übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Tatbestand

1

Die Klägerin wendet sich gegen eine datenschutzrechtliche Anordnung, die unter anderem auf die Unterlassung der Erhebung und Verarbeitung bestimmter Daten im Bestellprozess auf ihrer Webseite gerichtet ist.Weiterlesen »Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten

Kartellrecht im Lebensmittelbereich

Im Lebensmittelbereich haben wir es mit einer ganzen Fülle von kartellrechtlichen Fragen zu tun. Die Beziehung zwischen Lebensmittelhandel und Herstellern von Lebensmitteln bringt dabei in der Praxis nämlich besondere Herausforderungen. Kartellbehörden kümmerten sich in den letzten Jahren intensiv um die kartellrechtlichen Aufgaben im Lebensmittelbereich, was… Weiterlesen »Kartellrecht im Lebensmittelbereich

Cannabis-Lebensmittel

Umgangsprachlich wird Cannabis in erster Linie mit entsprechenden Betäubingsmitteln auf der Basis von THC (Tetrahydrocannabinol) in Verbindung gebracht. Da THC jedoch in der Anlage I zu § 1 BtMG genannt ist, können THC-Produkte nicht ohne gesonderte Erlaubnis in Verkehr gebracht werden.

Die Cannabis-Pflanze bietet als Hanfpflanze jedoch eine ganze Vielfalt an anderen Stoffen, deren Verwendung in einem Lebensmittel nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt vor allem auch für Cannabidiol, CBD. Während in der Vergangenheit davon ausgegangen werden konnte, dass CBD als Lebensmittel grds ausscheidet, hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.11.2020 zu C-663/18 dargelegt, dass CBD kein Suchtstoff ist:

Die Art. 34 und 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die es verbietet, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes Cannabidiol (CBD) zu vermarkten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, es sei denn, diese Regelung ist geeignet, die Erreichung des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie auf eine solche Regelung nicht anwendbar sind.Weiterlesen »Cannabis-Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln und unterliegen damit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Meist sind darin Stoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenextrakte in konzentrierter Form enthalten. Nahrungsergänzungsmittel sehen Arzneimitteln äußerlich sehr ähnlich. Wo das Lebensmittelrecht aufhört und das Arzneimittelgesetz anfängt, spielt daher eine wichtige Rolle. Bei der… Weiterlesen »Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Lebensmittel kennzeichnen

Mit der Lebensmittelvermarktung entsteht eine Schnittstelle zum Marken- und Kennzeichenrecht. Erfolgreicher Vertrieb von Lebensmitteln erfordert nämlich Marken- und Namensstrategie. Beispielsweise gibt es Beschränkungen für Lebensmittel aufgrund der Health Claims Verordnung. Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Lebensmittel ist erforderlich, um rechtssicher für Produkte zu werben.… Weiterlesen »Lebensmittel kennzeichnen

Lebensmittel bewerben

Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann beispielsweise die korrekte Information über… Weiterlesen »Lebensmittel bewerben

Bios Naturprodukte

Nach EuGH vom 30. April 2009 C27/08 – Bios Naturprodukte ist Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der in einer bestimmten Dosierung eine physiologische Wirkung hat, kein Funktionsarzneimittel ist, wenn es in Anbetracht seiner Wirkstoffdosierung bei normalem Gebrauch gesundheitsgefährdend ist, ohne jedoch die menschlichen physiologischen Funktionen wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen zu können.