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  • Lebensmittelhygiene

    Lebensmittelhygiene

    Bei Fragen zur Lebensmittelhygiene im juristischen Sinne empfiehlt es sich, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt. Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist für Unternehmen in der Lebensmittelbranche obligatorisch und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Lebensmittelhygiene im juristischen Sinne bezieht sich…


  • Rückruf von Lebensmitteln

    Rückruf von Lebensmitteln

    Ein Rückruf von Lebensmitteln im juristischen Sinne bezieht sich auf die Maßnahme eines Herstellers oder Händlers, bei der bereits verkaufte Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen werden, um mögliche Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu minimieren. Dies kann aufgrund von Qualitätsmängeln, Verunreinigungen oder anderen Sicherheitsbedenken geschehen. Im rechtlichen Sinne ist ein Rückruf von Lebensmitteln eine freiwillige Maßnahme des…


  • Lebensmittelzutaten im Lebensmittelrecht

    Lebensmittelzutaten im Lebensmittelrecht

    Im Lebensmittelrecht bezieht sich die Bedeutung von Lebensmittelzutaten auf die rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften, die die Verwendung und Deklaration von Zutaten in Lebensmitteln regeln. Sie haben Fragen? Fordern Sie einen Termin an. Zulässigkeit von Zutaten Das Lebensmittelrecht legt fest, welche Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen. Es gibt Vorschriften für Zusatzstoffe,…


  • Pharmakennzeichnungsrecht im Lebensmittelrecht

    Pharmakennzeichnungsrecht im Lebensmittelrecht

    Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Das Pharmakennzeichnungsrecht im Lebensmittelrecht bezieht sich auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die pharmazeutische Wirkstoffe enthalten. Es regelt die Anforderungen und Vorschriften für die Kennzeichnung solcher Produkte, um sicherzustellen, dass Verbraucher angemessen informiert sind und die richtigen Entscheidungen treffen können. Das Pharmakennzeichnungsrecht legt fest, welche…


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Jetzt bewerben!

( Telefon 0511.35 73 56-0 )

Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben:

  • gewerblicher Rechtsschutz (IP), Technikrecht, insbesondere Markenschutz, Patentschutz, Designschutz, Urheberschutz, Leistungsschutz, Verlagsrecht, Medienrecht (für Künstler, Sender, Agenturen, Verlage und Produzenten), Filmrecht, Fernsehrecht, Musikrecht,
  • IT-Recht, Onlinerecht, TK-Recht, Domainrecht, Datenschutzrecht, Schutz von Persönlichkeitsrechten (Bildrecht, informationelle Selbstbestimmung etc),
  • Wettbewerbsrecht,
  • Kartellrecht, Vergaberecht,
  • Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht,
  • Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht und
  • internationale Rechtsfragen zu den obigen IP/IT/TK/Technik-Recht- Bereichen sowie die jeweils in diesem Zusammenhang erforderliche Vertragsgestaltung (Lizenzverträge, IT-Verträge, Energielieferverträge, TK-Verträge, Verlagsverträge, Bandübernahmeverträge, Agenturverträge, Künstlerverträge, Sponsoringverträge, AGB, atypische Individualverträge) und Vertretung (auch vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten).

Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind:

  • Arbeitsrecht;
  • Handels- und Gesellschaftsrecht;
  • Steuerrecht;
  • Insolvenzrecht;
  • internationales Wirtschaftsrecht.

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Sie können sich gerne per E-Mail bewerben.

( E-Mail: horak@bwlh.de )

Warum unsere Kanzlei die richtige Wahl ist

Wir arbeiten hier alle in einem freundlichen Umfeld und einem entsprechend angenehmen Gesamtklima. Leistungsgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten, soziales Engagement sowie weitere Soft Skills wie freie nicht-alkoholische Getränke aller Art (einschliesslich Kaffeevariationen aus frischen Kaffeebohnen, Teevielfalt aus Vorwerk-Teemial-Maschinen), frisches, abwechselungsreiches Obst u.a. dürfen Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber gerne erwarten.

Sie können zu uns sowohl dann passen, wenn Sie Ihre Examina erst unlängst ablegten, als auch dann, wenn Sie bereits über Berufserfahrung verfügen. Sie müssen sich hierbei in eine Kanzlei mit derzeit 10 Kolleginnen und Kollegen, die alle im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht nebst den weiteren vorgenannten Gebieten zu Hause sind, einfügen wollen. Natürlich sollten Sie freundlich und verbindlich auftreten, insbesondere aber auch Freude an der anwaltlichen Arbeit haben. Wenn Sie sich darüberhinaus weiterbilden wollen, “das Internet” beherrschen und zumindest nachdrückliche Grundkenntnisse der englischen Sprache mitbringen würden, so könnten wir zusammen am Gelingen Ihrer beruflichen Zukunft arbeiten.

Sofern Sie noch keinen Fachanwalt avisiert haben, würden wir Sie gerne unterstützen, indem wir “Ihr” Fachgebiet herausfinden. Dies muss zum Einen in unsere Kanzlei “passen” und vor allem Ihr Wunschgebiet sein.

Sollten Sie bereits einen Fachanwaltstitel erworben haben, so sehen wir diese Qualifikation positiv.

Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, können Sie auf http://www.bwlh.de oder einer unserer anderen Sites, wie http://www.iprecht.de nachsehen.

Bewerbungen per eMail (mit Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnissen) richten Sie bitte an:

horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
z. Hd. RA Dipl.-Ing. Michael Horak
Georgstr. 48
30159 Hannover

info@bwlh.de

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Wir sind ein starkes Team und betreuen unsere Mandanten weltweit.

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Unsere Kanzlei

horak . Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist auch gut so.

Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Als strategischer Rechtspartner haben wir ein Ziel-Erfolg.

  • Lebensmittel bewerben

    Lebensmittel bewerben

    Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann beispielsweise die korrekte Information über Inhaltstoffe von Lebensmitteln betreffen. Damit entsteht eine unmittelbare Schnittmenge zwischen…


  • LCarnitin II

    LCarnitin II

    Nach BGH URTEIL I ZR 61/05 26. Juni 2008 – LCarnitin II gilt folgendes für die Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel: a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu be-einflussen (im…


  • Muskelaufbaupräparate

    Muskelaufbaupräparate

    Musikelaufbaupräparate (BGH I ZR 34/01 – Muskelaufbaupräparate wg. UWG § 1; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5, §§ 21, 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6a; HWG § 3a; LMBG § 1 Abs. 1, EWGRL 65/65 Art. 1 Nr. 2; EGRL 83/2001 Art. 1 Nr. 2, Art. 128; EGRL 7/97…