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Mindesthaltbarkeitsdatum angeben

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Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird der Zeitpunkt angegeben, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei ausnahmslos richtiger Lagerung seine individuellen Eigenschaften behält. Zu diesen Eigenschaften können Geruch, Geschmack und Nährwert gehören.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Mindesthaltbarkeitsdatum verpflichtend

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gehört zu den verpflichtenden Angaben eines Lebensmittels und gibt an, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln, ist das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum zu ersetzen. Während viele Lebensmittel auch noch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrfähig sind, gelten Lebensmittel, nach Überschreiten des Verbrauchsdatums als nicht sicher und müssen entsorgt werden. >> mehr zur Lebensmittelkennzeichnung

Wenn beim Lebensmittel die Haltbarkeit von bestimmten Bedingungen abhängt, so muss dass auf dem Etikett angegeben sein. Das ist möglicherweise für die Lagertemperatur der Fall.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Haltbarkeit weniger als drei Monate

Beträgt die Haltbarkeit eines Lebensmittels weniger als drei Monate, so ist der Tag und der Monat an zugegeben, bei Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten, der Monat und das Jahr. Sind Lebensmitteln, mehr als 18 Monate haltbar, ist die Angabe des Jahres ausreichend.

Kein MHD vorgeschrieben

Lebensmittel, für die kein MHD vorgeschrieben ist, sind beispielsweise frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.

Gesundheitsgefahr und Verbrauchsdatum

Mit dem Verbrauchsdatum wird der letzte Tag, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf, benannt. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine direkte Gesundheitsgefahr sein können, müssen daher mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen lebensmittelrechtlichen Fragen.

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