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Entwicklungen im Lebensmittelrecht

1. Neue lebensmittelrechtliche Urteile 2025

a) Bundesverwaltungsgericht – Nettofüllmenge bei Wurstwaren

  • Datum / Aktenzeichen: 6. Mai 2025 – Az. 8 C 4.24
  • Kernaussage: Nicht essbare Bestandteile wie Wursthüllen oder Clips sind bei der Berechnung der Nettofüllmenge als Tara abzuziehen. Die Nettofüllmenge darf nur das tatsächlich essbare Produkt umfassen.
  • Bedeutung: Stärkung des Verbraucherschutzes und klare Vorgaben für Hersteller in Bezug auf Kennzeichnung und Füllmengenkontrollen.

b) Europäischer Gerichtshof – Health Claims bei botanischen Stoffen

  • Datum / Aktenzeichen: 30. April 2025 – C-386/23 („Novel Nutriology“)
  • Kernaussage: Gesundheitsbezogene Angaben zu botanischen Substanzen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich durch die EU-Kommission genehmigt wurden. Übergangsregelungen für vor 2008 eingereichte Claims bleiben bestehen.
  • Bedeutung: Verschärfung der Werberegeln und Reduzierung irreführender Angaben.

c) Verwaltungsgericht Osnabrück – Sonntagsöffnungen mit Lebensmittelverkauf

  • Datum / Aktenzeichen: 12. März 2025 – VG Osnabrück, 1 A 114/24
  • Kernaussage: Eine Genehmigung zur Sonntagsöffnung von Lebensmittelmärkten wurde aufgehoben, da die behördliche Entscheidung rechtsfehlerhaft war und neu erlassen werden muss.
  • Bedeutung: Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz im Lebensmittelhandel.

2. Gesetzliche Neuerungen & Verordnungen im Lebensmittelrecht

a) Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Obst- und Gemüseprodukten

  • Gültig ab: 1. Januar 2025
  • Inhalt: Bei geschnittenem, verzehrfertigem Obst und Gemüse muss die Herkunft bereits auf der Verpackung angegeben werden.
  • Ziel: Mehr Transparenz für Verbraucher und Förderung regionaler Produkte.

b) Verbot von Bisphenol A (BPA)

  • Inkrafttreten: Ende 2024 mit Übergangsfrist bis Mitte 2026
  • Inhalt: BPA darf in Innenbeschichtungen von Metalldosen und bestimmten Lebensmittelkontaktkunststoffen nicht mehr verwendet werden.
  • Ziel: Schutz der Gesundheit vor hormonell wirksamen Substanzen.

c) Abgelehnter Health Claim zu Appethyl®

  • Rechtsakt: EU-Verordnung (EU) 2025/350
  • Inhalt: Der Claim „Appethyl® trägt zur Gewichtsreduktion bei milder Kalorienrestriktion bei“ wurde abgelehnt, da kein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis vorlag.
  • Folge: Verbot der Bewerbung mit dieser Aussage in der gesamten EU.

3. Allgemeine Entwicklungen im Lebensmittelrecht 2025

  • Schwerpunkt Transparenz: Verstärkte Verpflichtungen zur klaren, leicht verständlichen Kennzeichnung, besonders bei Herkunft und Verarbeitung.
  • Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktionsweisen, z. B. über strengere EU-Normen für Verpackungsmaterialien.
  • Sicherheit: Anstieg der Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) auf über 5.300 Fälle im Vorjahr – Schwerpunkt auf Kontaminanten und verbotene Zusatzstoffe.
  • Digitalisierung: Zunehmende Einführung von QR-Codes auf Verpackungen für weiterführende Produktinformationen.

4. Übersichtstabelle

BereichÄnderung / EntscheidungWirkung
BVerwG 8 C 4.24Nettofüllmenge ohne nicht essbare BestandteileKlare Mengendefinition, Verbraucherschutz
EuGH C-386/23Strengere Health-Claim-Regeln für BotanicalsEinschränkung irreführender Werbung
VG Osnabrück 1 A 114/24Aufhebung Sonntagsöffnungs-GenehmigungPräzisierung der Ladenöffnungsregeln
HerkunftspflichtGeschnittenes Obst/GemüseMehr Transparenz
BPA-VerbotLebensmittelkontaktmaterialienGesundheitsschutz
Appethyl®-Claim abgelehntKeine Genehmigung für GewichtsreduktionsangabeWerbebeschränkung

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