1. Neue lebensmittelrechtliche Urteile 2025
a) Bundesverwaltungsgericht – Nettofüllmenge bei Wurstwaren
- Datum / Aktenzeichen: 6. Mai 2025 – Az. 8 C 4.24
- Kernaussage: Nicht essbare Bestandteile wie Wursthüllen oder Clips sind bei der Berechnung der Nettofüllmenge als Tara abzuziehen. Die Nettofüllmenge darf nur das tatsächlich essbare Produkt umfassen.
- Bedeutung: Stärkung des Verbraucherschutzes und klare Vorgaben für Hersteller in Bezug auf Kennzeichnung und Füllmengenkontrollen.
b) Europäischer Gerichtshof – Health Claims bei botanischen Stoffen
- Datum / Aktenzeichen: 30. April 2025 – C-386/23 („Novel Nutriology“)
- Kernaussage: Gesundheitsbezogene Angaben zu botanischen Substanzen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich durch die EU-Kommission genehmigt wurden. Übergangsregelungen für vor 2008 eingereichte Claims bleiben bestehen.
- Bedeutung: Verschärfung der Werberegeln und Reduzierung irreführender Angaben.
c) Verwaltungsgericht Osnabrück – Sonntagsöffnungen mit Lebensmittelverkauf
- Datum / Aktenzeichen: 12. März 2025 – VG Osnabrück, 1 A 114/24
- Kernaussage: Eine Genehmigung zur Sonntagsöffnung von Lebensmittelmärkten wurde aufgehoben, da die behördliche Entscheidung rechtsfehlerhaft war und neu erlassen werden muss.
- Bedeutung: Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz im Lebensmittelhandel.
2. Gesetzliche Neuerungen & Verordnungen im Lebensmittelrecht
a) Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Obst- und Gemüseprodukten
- Gültig ab: 1. Januar 2025
- Inhalt: Bei geschnittenem, verzehrfertigem Obst und Gemüse muss die Herkunft bereits auf der Verpackung angegeben werden.
- Ziel: Mehr Transparenz für Verbraucher und Förderung regionaler Produkte.
b) Verbot von Bisphenol A (BPA)
- Inkrafttreten: Ende 2024 mit Übergangsfrist bis Mitte 2026
- Inhalt: BPA darf in Innenbeschichtungen von Metalldosen und bestimmten Lebensmittelkontaktkunststoffen nicht mehr verwendet werden.
- Ziel: Schutz der Gesundheit vor hormonell wirksamen Substanzen.
c) Abgelehnter Health Claim zu Appethyl®
- Rechtsakt: EU-Verordnung (EU) 2025/350
- Inhalt: Der Claim „Appethyl® trägt zur Gewichtsreduktion bei milder Kalorienrestriktion bei“ wurde abgelehnt, da kein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis vorlag.
- Folge: Verbot der Bewerbung mit dieser Aussage in der gesamten EU.
3. Allgemeine Entwicklungen im Lebensmittelrecht 2025
- Schwerpunkt Transparenz: Verstärkte Verpflichtungen zur klaren, leicht verständlichen Kennzeichnung, besonders bei Herkunft und Verarbeitung.
- Nachhaltigkeit: Förderung nachhaltiger Produktionsweisen, z. B. über strengere EU-Normen für Verpackungsmaterialien.
- Sicherheit: Anstieg der Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) auf über 5.300 Fälle im Vorjahr – Schwerpunkt auf Kontaminanten und verbotene Zusatzstoffe.
- Digitalisierung: Zunehmende Einführung von QR-Codes auf Verpackungen für weiterführende Produktinformationen.
4. Übersichtstabelle
| Bereich | Änderung / Entscheidung | Wirkung |
|---|---|---|
| BVerwG 8 C 4.24 | Nettofüllmenge ohne nicht essbare Bestandteile | Klare Mengendefinition, Verbraucherschutz |
| EuGH C-386/23 | Strengere Health-Claim-Regeln für Botanicals | Einschränkung irreführender Werbung |
| VG Osnabrück 1 A 114/24 | Aufhebung Sonntagsöffnungs-Genehmigung | Präzisierung der Ladenöffnungsregeln |
| Herkunftspflicht | Geschnittenes Obst/Gemüse | Mehr Transparenz |
| BPA-Verbot | Lebensmittelkontaktmaterialien | Gesundheitsschutz |
| Appethyl®-Claim abgelehnt | Keine Genehmigung für Gewichtsreduktionsangabe | Werbebeschränkung |