-
Honig, Konfitüre, Fruchtsaft: Neue Kennzeichnungsregeln seit 14. Juni 2026

Seit 14. Juni 2026 gelten neue Regeln für Honig, Konfitüre, Fruchtsaft und Trockenmilch – Mischhonig braucht nun alle Herkunftsländer mit Prozentangabe.
-
Aus für das „Veggie-Steak“: EU reserviert Fleischbezeichnungen ab 2029

Die Verordnung (EU) 2026/1739 reserviert Begriffe wie Steak, Filet oder Speck für Fleisch. Veggie-Burger und -Wurst bleiben erlaubt. Was Hersteller bis 2029 tun müssen.
-
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) seit 12. August 2026: Was Lebensmittelunternehmen beachten müssen

Seit 12. August 2026 gilt die PPWR: PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen, Konformitätserklärung und Herstellerangaben. Ein Überblick mit Fristen bis 2030.
Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen, das erfordert somit Kennzeichenschutz.
Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische Personen können Kennzeichen tragen. Das Kennzeichen soll diese Objekte von ähnlichen Kennzeichnungsträgern unterscheiden.
Mit dem Kennzeichenschutz möchte der Gesetzgeber verhindern, dass durch eine ähnliche Kennzeichnung die gekennzeichneten Objekte verwechselt werden.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Mit der Lebensmittelvermarktung entsteht eine Schnittstelle zum Marken- und Kennzeichenrecht. Erfolgreicher Vertrieb von Lebensmitteln erfordert nämlich eine Marken- und Namensstrategie. Dabei sind auch lebensmittelrechtliche Grenzen zu beachten: Marken- und Fantasienamen, die als nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe verstanden werden können, unterliegen beispielsweise der Health-Claims-Verordnung (Art. 1 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1924/2006).
Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Lebensmitteln ist erforderlich, um rechtssicher für Produkte zu werben.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Markenrecht als Basis des Kennzeichenrechts
Das Rechtsgebiet Kennzeichenrecht regelt den gewerblichen Rechtsschutz von Kennzeichen. Dazu gehören Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben (§ 1 MarkenG). Als Marke können auch Logos geschützt werden.
Das Markengesetz (MarkenG) bildet dabei die Basis für das Kennzeichenrecht. Wenn wir den Begriff „Kennzeichen“ aus der rechtlichen Perspektive betrachten, sind damit Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben gemeint. Für geografische Angaben von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen gilt zudem EU-Recht, insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1143.
Davon zu unterscheiden ist die lebensmittelrechtliche Kennzeichnung (Etikettierung) nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Sie regelt, welche Pflichtangaben auf dem Etikett stehen müssen, und hat mit dem Schutz von Kennzeichen im Sinne des Markenrechts nichts zu tun.
Kennzeichenrecht vs. Patent- und Urheberrecht
Das Kennzeichenrecht unterscheidet sich vom Patent- und Urheberrecht.
- Patent- und Urheberrecht schützen eine Erfindung oder ein Werk selbst, also die anerkennenswerte Leistung.
- Das Kennzeichenrecht schützt hingegen die Möglichkeit der Zuordnung eines Kennzeichens.
Bedeutung des Kennzeichenrechts
Werbewirksamkeit, Ruf (Goodwill) und qualitative Zuordnungsmöglichkeiten sind die wesentlichen Werte, die das Kennzeichenrecht schützen soll. Der Schutz vor unberechtigtem Gebrauch soll diese Werte sichern.
Darum ist das Kennzeichenrecht besonders wichtig für den Wirtschaftsverkehr. Dazu gehört auch der Vertrieb von Lebensmitteln. Lebensmittelhersteller und -händler möchten für ihre Produkte werben und einen Wiedererkennungswert schaffen und bewahren.
Das Markenrecht ist der wichtigste Teil des Kennzeichenrechts.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Einen kompakten Überblick zum selben Thema finden Sie auch in unserem Beitrag Lebensmittel kennzeichnen.
-

Aus für das „Veggie-Steak“: EU reserviert Fleischbezeichnungen ab 2029
Die Verordnung (EU) 2026/1739 reserviert Begriffe wie Steak, Filet oder Speck für Fleisch. Veggie-Burger und -Wurst bleiben erlaubt. Was Hersteller bis 2029 tun müssen.
-

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) seit 12. August 2026: Was Lebensmittelunternehmen beachten müssen
Seit 12. August 2026 gilt die PPWR: PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen, Konformitätserklärung und Herstellerangaben. Ein Überblick mit Fristen bis 2030.




