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Lebensmittelrechtliche Anwaltskosten

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Wir beraten und unterstützen Sie in allen lebensmittelrechtlichen Fragen.

Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern für außergerichtliche Angelegenheiten nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in der jeweils geltenden Fassung.

Leitbild für die Rechtsanwaltschaft

Nach diesem die Rechtsanwaltschaft verpflichtenden gesetzlichen Leitbild müssen Gebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände des RVG be- und abgerechnet werden. Für eine reine Beratung sieht das RVG seit 2006 keine festen Gebühren mehr vor; hier soll eine Gebührenvereinbarung getroffen werden, andernfalls gilt die übliche Vergütung (§ 34 RVG). Dabei wird im Zivilrecht überwiegend das anwaltliche Honorar nach dem sog. Gegenstandswert berechnet. Dem liegt das Prinzip zugrunde, dass sich das Honorar einesteils am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand und anderenteils am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts orientiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe).

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Sie haben Fragen? Fordern Sie einen Termin an.

Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und anschließende Gebührenrechnung erbringen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Anwaltsgebühren auslösen

Konkrete Anfragen – per E-Mail und selbst telefonisch – lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko.

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Wir sind deutschlandweit für Sie da. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen.

Beratungsangelegenheiten

In außergerichtlichen Beratungsangelegenheiten vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen.

Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Wir sind auf Lebensmittelrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns.

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