Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln. In der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel ist u. a. geregelt, dass sie in kleinen Dosierungen, etwa Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeutelchen oder Flüssigampullen, zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen angeboten werden.
Nahrungsergänzungsmittel ähneln in ihrer Abgabeform mitunter Arzneimitteln. Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel jedoch nur dazu bestimmt, dem Körper zusätzlich Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zuzuführen, um die normale Ernährung zu ergänzen. Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung im Sinne des Arzneimittelrechts entfalten; andernfalls handelt es sich um ein Arzneimittel (§ 2 AMG).
Mehr zur Abgrenzung lesen Sie in unseren Beiträgen Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und Welche Stoffe darf ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) enthalten?.
