Mit der Lebensmittelvermarktung entsteht eine Schnittstelle zum Marken- und Kennzeichenrecht. Erfolgreicher Vertrieb von Lebensmitteln erfordert nämlich eine Marken- und Namensstrategie. Dabei sind auch lebensmittelrechtliche Grenzen zu beachten: Marken- und Fantasienamen, die als nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe verstanden werden können, unterliegen beispielsweise der Health-Claims-Verordnung (Art. 1 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1924/2006).
Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Lebensmitteln ist erforderlich, um rechtssicher für Produkte zu werben.
Markenrecht als Basis des Kennzeichenrechts
Das Rechtsgebiet Kennzeichenrecht regelt den gewerblichen Rechtsschutz von Kennzeichen. Dazu gehören Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben (§ 1 MarkenG). Als Marke können auch Logos geschützt werden.
Das Markengesetz (MarkenG) bildet dabei die Basis für das Kennzeichenrecht. Wenn wir den Begriff „Kennzeichen“ aus der rechtlichen Perspektive betrachten, sind damit Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben gemeint. Davon zu unterscheiden ist die lebensmittelrechtliche Kennzeichnung (Etikettierung) nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die die Pflichtangaben auf dem Etikett regelt.
Das Markenrecht ist der wichtigste Teil des Kennzeichenrechts.
Kennzeichenrecht vs. Patent- und Urheberrecht
Das Kennzeichenrecht unterscheidet sich vom Patent- und Urheberrecht.
- Patent- und Urheberrecht schützen eine Erfindung oder ein Werk selbst, also die anerkennenswerte Leistung.
- Das Kennzeichenrecht schützt hingegen die Möglichkeit der Zuordnung eines Kennzeichens.
Bedeutung des Kennzeichenrechts
Werbewirksamkeit, Ruf (Goodwill) und qualitative Zuordnungsmöglichkeiten sind die wesentlichen Werte, die das Kennzeichenrecht schützen soll. Der Schutz vor unberechtigtem Gebrauch soll diese Werte sichern.
Darum ist das Kennzeichenrecht besonders wichtig für den Wirtschaftsverkehr. Dazu gehört auch der Vertrieb von Lebensmitteln. Lebensmittelhersteller und -händler möchten für ihre Produkte werben und einen Wiedererkennungswert schaffen und bewahren.
Zweck des Kennzeichenrechts
Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen.
Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische Personen können Kennzeichen tragen. Das Kennzeichen soll diese Objekte von ähnlichen Kennzeichnungsträgern unterscheiden.
Mit dem Kennzeichenrecht möchte der Gesetzgeber aber auch verhindern, dass durch eine ähnliche Kennzeichnung die gekennzeichneten Objekte verwechselt werden.
Ausführlicher – auch zu geografischen Angaben für Lebensmittel – lesen Sie dazu in unserem Beitrag Zweck des Kennzeichenschutzes von Lebensmitteln.

