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Berlin

So finden Sie uns in Berlin

Unsere Anwaltskanzlei in der Bundeshauptstadt Berlin liegt gut erreichbar im Norden Berlins. Der Kanzleistandort ist gut an die Infrastruktur angeschlossen und mit allen Verkehrsmitteln zuverlässig erreichbar. Das gilt auch für die nähere Umgebung, wie Potsdam.

Lebensmittelrecht in Berlin

Berlin ist ein Treffpunkt der Lebensmittelbranche: Jedes Jahr im Januar findet hier die Internationale Grüne Woche statt, eine der großen Publikumsmessen für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Im Februar folgt die FRUIT LOGISTICA als Fachmesse des internationalen Obst- und Gemüsehandels. Hinzu kommen eine vielfältige Gastronomie, junge Unternehmen mit neuartigen Produktideen und ein starker Online-Handel. Gerade dort stellen sich Fragen zur Kennzeichnung, zu Werbeaussagen und zur Verkehrsfähigkeit neuer Produkte sehr häufig.

Zuständige Behörden

Die Lebensmittelüberwachung ist in Berlin Sache der Bezirke. Betriebskontrollen und Probenahmen übernehmen die Ordnungsämter der Bezirksämter, jeweils im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Für unseren Kanzleistandort ist das Bezirksamt Reinickendorf zuständig. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz koordiniert und steuert die Überwachung. Amtliche Proben untersucht das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Rechtlicher Rahmen sind die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und das LFGB. Wir begleiten Sie bei Anhörungen, Beanstandungen und Anordnungen nach § 39 LFGB. Ebenso beraten wir Sie, wenn eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB droht.

Gerichte

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Landgericht Berlin II für alle landgerichtlichen Zivilsachen in Berlin zuständig. Ansprüche aus dem UWG sind Handelssachen (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG) und können vor einer Kammer für Handelssachen verhandelt werden. Welches Gericht örtlich zuständig ist, regelt § 14 Abs. 2 UWG. Berufungsgericht ist das Kammergericht. Gegen Bescheide der Bezirksämter klagen Sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die zweite Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Unsere Leistungen vor Ort

Von Berlin aus beraten und vertreten wir Hersteller, Händler und Gastronomiebetriebe unter anderem bei:

  • der Prüfung von Etiketten und Pflichtangaben nach der LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht),
  • Werbung sowie nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Lebensmittelrecht),
  • Verfahren vor der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, von der Anhörung bis zum Eilrechtsschutz,
  • Rücknahmen und Rückrufen nach Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Rückruf von Lebensmitteln),
  • Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen im Wettbewerbsrecht,
  • Liefer-, Handels- und Lizenzverträgen (Beratung und Vertretung).

Besprechungen sind in unserer Kanzlei in der Wittestraße möglich. Bundesweit beraten wir Sie ebenso per Videokonferenz oder Telefon. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Experten.

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