ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht vertreten.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Mandate, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform anerkannt werden.
- Sollte im Einzelfall eine Vertretung eines Verbrauchers erfolgen, gilt Teil VI dieser AGB ergänzend.
TEIL I – SCHUTZRECHTE / INTELLECTUAL PROPERTY
§ 2 Gegenstand der Tätigkeit im Bereich Schutzrechte
Die Kanzlei berät und vertritt umfassend im Bereich des nationalen, europäischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und sonstiger IP-Rechte, insbesondere hinsichtlich:
- Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken, Unionsmarken, IR-Marken)
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Designs (eingetragene Designs, Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
- Urheberrechte
- Leistungsschutzrechte
- Know-how- und Geschäftsgeheimnisschutz
- Domainrechte
- Lizenzrechte
- Wettbewerbsrechtliche Schutzpositionen
- IT- und softwarebezogene Schutzrechte
- Datenbankrechte
- KI-bezogene Schutzrechtsfragen
- Halbleiterschutzrechte
- Sortenschutzrechte
- sonstige technische und nichttechnische Immaterialgüterrechte weltweit
§ 3 Amtsvertretung und Anmeldeverfahren
Die Kanzlei übernimmt auf gesonderte Beauftragung die Vertretung gegenüber nationalen und internationalen Ämtern und Behörden, insbesondere:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- ausländische Patent- und Markenämter
- Die Vertretung umfasst insbesondere:
- Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen
- Führung des Prüfungsverfahrens
- Erwiderungen auf Beanstandungen
- Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- Verlängerungs- und Umschreibungsverfahren
- Prioritäts- und Fristenmanagement
- Die Amtsvertretung ist stets kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich:
- nach individueller Honorarvereinbarung oder
- nach Zeitaufwand oder
- mindestens nach dem RVG, soweit anwendbar.
- Amtsgebühren, Veröffentlichungsgebühren, Verlängerungsgebühren sowie Gebühren ausländischer Korrespondenzanwälte trägt der Mandant gesondert.
- Bei internationalen Verfahren ist die Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte zulässig und erforderlich. Die Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte erfolgt im Namen und auf Rechnung des Mandanten; deren Vergütung trägt der Mandant.
§ 4 IP-Recherchen und IP-Überwachungen
- Die Kanzlei bietet die Auswertung von Schutzrechtsrecherchen und Überwachungsdienstleistungen an, insbesondere:
- IP-Recherchen aller Art (Stand-der-Technik, FTO, Einspruch, Widerspruch etc.)
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen
- Kollisionsrecherchen
- Markenüberwachungen
- Designüberwachungen
- Patentüberwachungen
- Domainmonitoring
- Wettbewerbsbeobachtungen
- Markt- und Verletzungsmonitoring
- Überwachungen erfolgen regelmäßig als Dauermandat gegen laufende Vergütung.
- Recherchen und Überwachungen können durch externe Rechercheunternehmen erfolgen.
- Es kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen werden.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Kanzlei nicht für Datenbanklücken, Registerverzögerungen oder internationale Publikationsverzögerungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen; § 8 Abs. 1 und § 9 bleiben unberührt.
- Eine Schutzrechtsanmeldung beinhaltet insbesondere Risiken wie:
- Widersprüche
- Löschungsanträge
- Nichtigkeitsverfahren
- Verletzungsangriffe
- Abmahnungen
Diese Risiken verbleiben beim Mandanten.
TEIL II – ALLGEMEINE RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG
§ 5 Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
Die Kanzlei berät und vertritt national und international insbesondere in folgenden Bereichen:
- gesamtes gewerbliches Rechtsschutzrecht
- Wettbewerbsrecht (UWG)
- IT-Recht und Datenschutzrecht
- Vertragsrecht national und international
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- M&A
- Vertriebsrecht
- Lizenzrecht
- Medienrecht
- Wirtschaftsrecht allgemein und international
- Allgemeines Zivilrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht
- Strafrecht in Ausnahmefällen
- Prozessführung vor staatlichen Gerichten
- Schiedsverfahren
- Verwaltungsverfahren
- internationale Rechtsdurchsetzung
Die Beauftragung erfolgt stets mandatsspezifisch.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten
- Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche für das Mandat erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Die Kanzlei darf auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Mandanten übermittelten Informationen vertrauen.
- Eine Pflicht zur eigenständigen Sachverhaltsaufklärung oder Nachforschung besteht nicht.
- Schriftstücke der Kanzlei sind unverzüglich vom Mandanten auf Richtigkeit zu prüfen.
- Wirtschaftliche Bewertungen oder strategische Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Mandanten.
- Fristen, die durch verspätete Mitwirkung versäumt werden, fallen in den Verantwortungsbereich des Mandanten.
TEIL III – VERGÜTUNG
§ 7 Honorar
- Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Hierüber wird mit dem Mandanten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a RVG) getroffen.
- Soweit keine Honorarvereinbarung besteht, erfolgt die Abrechnung mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Pauschalhonorare, Retainer-Vereinbarungen und Projektvergütungen sind möglich.
- Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Fremdkosten, Auslagen, Amtsgebühren, Gerichtskosten, Reisekosten und Kosten externer Dienstleister trägt der Mandant zusätzlich.
TEIL IV – HAFTUNG
§ 8 Haftung dem Grunde nach
- Die Kanzlei haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nach Maßgabe des § 9.
- Soweit gesetzlich zulässig und sofern kein Fall des Absatzes 1 vorliegt, haftet die Kanzlei nicht für Umstände, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für:
- wirtschaftliche Entscheidungen des Mandanten, insbesondere unternehmerische Fehlentscheidungen
- allgemeine unternehmerische Risiken sowie Markt- oder Technologierisiken
- Handlungen Dritter oder Behörden
- ausländische und internationale Rechtsentwicklungen
- Schutzrechtsversagungen, Nicht-Eintragung oder Löschung von Schutzrechten
- Widersprüche/Einsprüche Dritter
- entgangene Geschäftschancen
§ 9 Haftung der Höhe nach
- Die Haftung der Kanzlei für fahrlässig verursachte Schäden wird gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO auf den vierfachen Betrag der jeweils maßgeblichen Mindestversicherungssumme (§§ 51, 59o BRAO) begrenzt, sofern insoweit Versicherungsschutz besteht. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Sofern eine höhere Haftung gewünscht wird, kann hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden; die Kanzlei wird sich in diesem Fall um eine entsprechende Erhöhung des Versicherungsschutzes bemühen.
- Soweit gesetzlich zulässig, gilt die Haftungsbegrenzung auch zugunsten:
- angestellter Rechtsanwälte
- freier Mitarbeiter
- Kooperationspartner
- Korrespondenzanwälte
- externer Dienstleister
- Im Rahmen des Absatzes 1 ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Soweit gesetzlich zulässig, gelten mehrere auf derselben oder gleichartigen Ursache beruhende Pflichtverletzungen als ein einheitlicher Haftungsfall.
- Soweit gesetzlich zulässig und sofern keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist, ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für:
- entgangenen Gewinn
- Produktionsausfälle
- Reputationsschäden
- vom Mandanten an Dritte zu zahlende Vertragsstrafen
- Finanzierungsschäden
- Die Haftungsbeschränkungen dieses § 9 gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
TEIL V – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 10 Kommunikation
Elektronische Kommunikation erfolgt auf Risiko des Mandanten, sofern keine Verschlüsselung vereinbart wurde.
§ 11 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hannover.
- Die Kanzlei ist berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen zu klagen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
TEIL VI – BESONDERE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (AUSNAHMSWEISE)
§ 13 Anwendbarkeit
- Wird ausnahmsweise ein Verbraucher vertreten, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
§ 14 Haftung gegenüber Verbrauchern
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 15 Widerrufsrecht
Sofern ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt.
§ 16 Gerichtsstand
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 17 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 18 (entfällt)
(entfällt – siehe § 12)
