So finden Sie uns in Hamburg
Mit dem Standort Hamburg liegt eine unserer Anwaltskanzleien in der größten Metropole des norddeutschen Raums. Durch die zentrale Lage in der Hamburger Innenstadt ist die Kanzlei mit allen Verkehrsmitteln zuverlässig erreichbar. Zudem können Sie uns hier gut aus Lüneburg, Stade, Lübeck und Umgebung erreichen.
Lebensmittelrecht in Hamburg
Der Hamburger Hafen und der Flughafen sind wichtige Eingangstore für Lebensmittel aus Drittländern in die EU. Entsprechend viele Importeure, Händler und Verarbeiter haben ihren Sitz in der Stadt. Jedes Frühjahr findet außerdem die INTERNORGA statt, eine internationale Fachmesse für Gastgewerbe und Foodservice. Rund um Import, Großhandel, Gastronomie und Systemgastronomie stellen sich viele lebensmittelrechtliche Fragen: Wer gilt als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer? Welche Angaben braucht lose Ware? Und was gilt für Allergeninformationen bei Speisen?
Zuständige Behörden
Örtliche Überwachungsbehörden sind in Hamburg die Bezirksämter. Dort sind die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zuständig. Fachbehörde für den Verbraucherschutz ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Proben untersucht das Institut für Hygiene und Umwelt (HU), das Hamburger Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit. Das HU führt auch Einfuhrkontrollen für Waren durch, die über Hafen und Flughafen eingeführt werden. Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) 2017/625 und das LFGB. Droht nach einer Kontrolle eine Veröffentlichung im Internet nach § 40 Abs. 1a LFGB, sollten Sie zügig handeln: Vor der Veröffentlichung kann Eilrechtsschutz beantragt werden.
Gerichte
Zivilrechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten verhandelt das Landgericht Hamburg. UWG-Sachen sind Handelssachen (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG). Auf Antrag entscheidet eine der Kammern für Handelssachen. Die örtliche Zuständigkeit regelt § 14 Abs. 2 UWG. Zweite Instanz ist das Hanseatische Oberlandesgericht. Gegen Bescheide der Bezirksämter klagen Sie vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Darüber steht das Hamburgische Oberverwaltungsgericht.
Unsere Leistungen vor Ort
In Hamburg beraten wir Importeure, Handelshäuser, Hersteller und Gastronomiebetriebe unter anderem bei:
- Kennzeichnung verpackter und loser Ware einschließlich Allergeninformation (Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht),
- Werbeaussagen und Health Claims nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Lebensmittelrecht),
- Verfahren vor den bezirklichen Verbraucherschutzämtern und bei Einfuhrkontrollen,
- Rückrufen und Krisenkommunikation (Rückruf von Lebensmitteln),
- Abmahnungen und Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht,
- Import-, Liefer- und Franchiseverträgen (Beratung und Vertretung).
Besprechungen führen wir an den Colonnaden oder bundesweit per Videokonferenz und Telefon. Wer Sie berät, sehen Sie auf der Seite Experten.
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